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barschaft im Vorfeld zu unterhalten und sein Vorhaben
darzulegen, um Ärger oder gar Streitereien zu ver-
meiden. Will man keinen Hahn halten, gibt es meistens
keine Probleme. Aber selbst dann kann man mit Auf-
klärung meistens viel erreichen: Bauliche Geräusch-
dämmungsmaßnahmen können zum Beispiel die
„Lärmbelästigung“ durch den Hahnenschrei in den
frühen Morgenstunden wesentlich abmildern, wenn
nicht sogar völlig unterdrücken.
Bis zu einer gewissen Größe und mit einer bestimmten
Kubikmeterzahl sind Hühnerställe baugenehmigungs-
frei, doch müssen die ortsüblichen Grenzabstände
eingehalten werden. Für die genauen Regelungen sollte
man beim zuständigen Bauamt nachfragen. Dort erfährt
man auch, in welche Kategorie das Gebiet klassifiziert
ist, in dem die Hühnerhaltung realisiert werden soll.
Solange die Beeinträchtigungen der Nachbarschaft nicht
überhand nehmen, gibt es bis auf Ausnahmen im Grunde
fast keine Einschränkungen.
Seit vor ein paar Jahren die Vogelgrippe-Welle auf uns
zukam, die Hühnerhalter zur vorübergehenden Stall-
haltung verpflichtete, muss jede Geflügelhaltung beim
zuständigen Veterinäramt gemeldet und eine Betriebs-
halternummer beantragt werden. Eventuell sollte man
sich auch bei der Tierseuchenkasse informieren, ob man
für die Haltung der Tiere Mitglied werden muss oder
werden sollte. Je nach Region kann die Entscheidung
darüber ganz unterschiedlich ausfallen. Während die
Meldung beim Veterinäramt grundsätzlich kostenlos ist,
entstehen bei der Tierseuchenkasse überschaubare
Kosten.
Übrigens:
Für den Fall, dass tatsächlich die
Vogelgrippe auf Sie zurollt, gilt für die Hühner in dieser
Zeit die Stallpflicht. Diese ist auf Dauer nicht mit einer
wirklich artgerechten Hühnerhaltung zu vereinbaren.
So lohnt es sich, schon von vornherein einen soge-
nannten Kaltscharrraum (Auslauf) einzuplanen. Hier
können die Hühner dann während dieser Zeiten an die
frische Luft, ohne dass Erreger von Wildtieren – vor-
nehmlich anderen Vögeln – eingeschleppt werden
können. Verpflichtend im Hinblick auf die
Gesundheitsvorsorge ist viermal jährliche Schluck-
impfung gegen die Newcastle-Krankheit. Auf den ersten
Blick scheint es etwas verwirrend, wenn man als kleiner
Hobbyhalter eine Impfeinheit für mindestens 1000
Hennen kaufen muss. Daran sieht man, dass diese
Impfstoffe für die Wirtschaftsgeflügelzucht entwickelt
wurden Der Preis ist aber überschaubar, vor allem wenn
man sich mit anderen Hühnerhaltern zusammentun und
gemeinsam impfen kann.
Besonders die Hobbyhalter bieten ihren Hühnern