Pressemeldung von BNA & DVTH: Gespräche in Brüssel zum Thema „Invasive Arten“ und „Washingtoner Artenschutzabkommen“

Am 20.11.2018 konnten der BNA, vertreten durch Dr. Martin Singheiser, und der DVTH, repräsentiert durch Martin Höhle, in Brüssel Gespräche über Invasive Arten sowie das Washingtoner Artenschutzabkommen führen. Weitere Teilnehmer von Verbandsseite waren Dr. Jim Collin (Sustainable Users Network SUN, Großbritannien), Volker Ennenbach (Das Tropenparadies) sowie Karim Daoues (La Ferme Tropicale, Frankreich).

Von links nach rechts: Karim Daoues (La Ferme Tropicale, Frankreich), Martin Höhle (DVTH), Dr. Martin Singheiser (BNA), Dr. Jim Collin (Sustainable Users Network, Großbritannien), Volker Ennenbach (Das Tropenparadies).

Invasive Arten

Das Thema Invasive Arten wurde mit dem Vertreter der Europäischen Kommission kontrovers diskutiert. Das Konzept zu den Invasiven Arten wurde von den Verbandsvertretern nicht in Frage gestellt, jedoch kristallisierten sich teils deutliche Unterschiede in der Bewertung sowie der Vorgehensweise in den Risikoabschätzungen heraus: Die Europäische Kommission wendet nach wie vor strikt das Vorbeugeprinzip an, welches besagt, dass schon das Potential einer Art, zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen in kleineren Teilen des EU-Gebietes invasiv werden zu können, die Listung als Invasive Art von Unionsweiter Bedeutung rechtfertigt. Damit sind dann jedoch vielfältige Einschränkungen wie Haltungsbeschränkungen, Vermehrungs,- Vermarktungs- und Transportverbote u. a. für Zoologische Einrichtungen, Halter und den Handel verbunden.

Von Verbandsseite wurde gefordert, mögliche Listungen auf einer soliden und realistischen Risikoabschätzung fußen zu lassen, denn nur so kann eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung und bei betroffenen Haltern erreicht werden. Dieses Anliegen konnten wir anhand von drei Beispielen gut vermitteln: Der Nasenbär ist europaweit als Invasive Art aufgeführt und somit von den zuvor beschriebenen Einschränkungen betroffen, obwohl er zurzeit nur auf Mallorca in einer sehr kleinen und schrumpfenden wildlebenden Population vorkommt, bei der anscheinend auch eine Zufütterung stattfindet. Während somit Zoologische Einrichtungen und private Tierhalter in der ganzen EU massiven Einschränkungen ausgesetzt sind, wird die Population auf Mallorca nicht entsprechend reguliert. Diese Diskrepanz stößt vielfach auf Unverständnis. Auch am Beispiel des Fuchskusus, der aktuell in keiner selbsterhaltenden Population in Europa auftritt und nur selten gehalten wird, wurde deutlich, dass die Vorgehensweise der EU-Kommission kritisch zu bewerten ist, wenn die Datenlage für eine Risikoanalyse einfach von anderen Kontinenten – im Falle des Fuchskusus Neuseeland – und unter anderen Voraussetzungen auf Europa übertragen wird.

Auf Widersprüche in der Risikoabschätzung wurde von Verbandsseite auch anhand der Kettennatter Lampropeltis getula hingewiesen. Für diese Art geht die Risikoabschätzung von sehr geringen Überlebensmöglichkeiten in Mittel- und Nordeuropa aus, dennoch wird in letzter Konsequenz eine europaweite Listung als Invasive Art vorgeschlagen, da der ökologische Schaden durch diese Tiere auf den Kanaren massiv ist. Zum Schutz tatsächlich gefährdeter Ökosysteme haben sich die anwesenden Verbände deshalb für ein regionales, auf Südeuropa beschränktes Verbot eingesetzt.

BNA und SUN haben ihre bereits im Zuge der eingereichten Stellungnahmen offerierte Bereitschaft, das Wissenschaftliche Forum bei der Datenerhebung für die Risikoabschätzungen zu unterstützen, im Dialog nochmals bekräftigt. Seitens Brüssel wurde den anwesenden Verbänden zukünftig ein engerer Informationsaustausch signalisiert.

Washingtoner Artenschutzabkommen und CITES

Bei dem anschließenden Thema „Washingtoner Artenschutzabkommen und CITES“ mit dem neuen Leiter der Arbeitsgruppe ging es um einen bidirektionalen Austausch zu illegalem Tierhandel, möglichen Zuchtprogrammen für die Arterhaltung und Beiträge von privaten Tierhaltern zum Artenschutz. Auch Erfahrungen in der praktischen Umsetzung von Herkunftsnachweisen nach Hochstufungen bei artgeschützten Tieren wurden angesprochen. Am Beispiel des Graupapageis, der lange in Anhang B gelistet war und seit knapp zwei Jahren in Anhang A geführt wird, konnten alltägliche Schwierigkeiten aufgezeigt werden: Viele Halter und Züchter hatten von der Hochstufung in Anhang A keine Kenntnis, während die Behörden seit der Hochstufung in Anhang A offensichtlich die legale Herkunft der Tiere stärker hinterfragen. Daher treten heute vermehrt Probleme bei der Ausstellung der entsprechenden Herkunftsnachweise und Vermarktungsgenehmigungen auf. Ein mangelnder Datenabgleich unter den Behörden sorgt zusätzlich nicht dafür, dass es zu einer schnellen Klärung solcher Fälle kommt. Dies ist für Halter und Züchter wie auch die Naturschutzbehörden sehr unbefriedigend. Um zukünftig solche Schwierigkeiten durch praktikable Lösungsansätze und Informationen zu vermeiden, wurde ein engerer Austausch unter den Teilnehmenden angeregt.

In diesem Zusammenhang wurde auch über die Gattung Goniurosaurus diskutiert. Tiere dieser Gattung könnten im nächsten Jahr gegebenenfalls in Anhang B aufgenommen werden. Halter und Züchter, die ihre Individuen bereits in der Vergangenheit erworben haben, verfügen jedoch nicht immer über die entsprechenden Herkunftsnachweise, da diese momentan nicht notwendig sind. Ein später geforderter Nachweis kann somit nicht immer mit allen benötigten Informationen erbracht werden. Daher wurde angeregt, in Japan vorkommende Arten von einer Hochstufung auszunehmen, da Japan den Export einheimischer Tierarten unterbunden hat. In Europa vorhandene Individuen könnten somit mit weniger bürokratischem Aufwand gezüchtet und vermehrt werden und dadurch zur Arterhaltung beitragen.

Das Gespräch verlief sehr konstruktiv und es wurde eine in Zukunft engere Zusammenarbeit unter den Beteiligten verabredet.

Von links nach rechts: Karim Daoues (La Ferme Tropicale, Frankreich), Volker Ennenbach (Das Tropenparadies), Dr. Martin Singheiser (BNA), Martin Höhle (DVTH), Dr. Jim Collin (Sustainable Users Network, Großbritannien).


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