In Hessen ist seit dem 9.10.2007 die private Haltung "gefährlicher Tiere" verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind kommerzielle Haltungen. Das Gesetz soll dem Schutz der Bevölkerung vor diesen gefährlichen Kreaturen dienen. Welche Arten unter das Haltungsverbot fallen, regelt eine Liste....
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